Häufige Fragen - Alle Fragen

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Hier finden Sie alle Pflegehinweise die es zu beachten gilt.

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Hier finden Sie unsere Massaufnahmeblätter.

Sie finden unser Massaufnahmeblatt für Aussentüren in folgenden Dokument:
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Sie finden unser Massaufnahmeblatt für Schiebetüren in folgenden Dokument:
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Sie finden unser Massaufnahmeblatt für Stahlzargen (Einfachfalz, Doppelfalz, mit und ohne Oberlichte,...) in folgenden Dokument:
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Sie finden unser Massaufnahmeblatt für den Windfang in folgenden Dokument:
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Sie finden unser Massaufnahmeblatt für Rahmenstöcke in folgenden Dokument:
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Sie finden unser Rahmenstock - Technikblatt für Abschlusstüren in folgenden Dokument:
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Sie finden unser Rahmenstock - Technikblatt für Innentüren in folgenden Dokument:
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Hier finden Sie die nähere Informationen bezüglich Brandschutz.

Die Europäische Union hat 1988 die sogenannte „Bauproduktrichtlinie“ geboren. Diese hat zum Ziel die Rechts- und Verwaltungsrichtlinien für Bauprodukte so zu vereinheitlichen, dass hierfür ein Binnenmarkt realisiert werden kann.

Produkte die dieser Bauproduktrichtlinie entsprechen dürfen das CE-Zeichen tragen und in allen Ländern der EU in den Verkehr gebracht werden.

Zur schrittweisen Angleichung an das europäische CE-Zeichen wurden nationale Kennzeichnungen eingeführt. In Österreich ist dies das sogenannte ÜA-Kennzeichen.

Um mit dem Einbauzeichen ÜA gekennzeichnet werden zu dürfen muss das jeweilige Bauprodukt in der Baustoffliste ÖA (herausgegeben vom OIB) gelistet sein. Dort sind auch die Normen verankert, denen das Produkt entsprechen muss. Der hierfür erforderliche Übereinstimmungsnachweis erfolgt in der Regel durch eine Zertifizierungsstelle eines Bundeslandes.

Das nationale ÜA-Zeichen und das europaweite CE-Zeichen geben dem Konsumenten die Sicherheit ein brauchbares Produkt, überwacht nach geltenden Normen und Vorschriften, zu kaufen.

Ein Bauprodukt darf das Einbauzeichen „ÜA“ tragen, wenn es der Österreichischen Baustoffliste ÖA entspricht und die Konformität derselben durch ein Übereinstimmungszeugnis bzw. eine Registrierungsbescheinigung nachgewiesen wird.

Am 23. Oktober 2001 wurde das sogenannte ÜA-Zeichen („Übereinstimmung Austria") auf gesetzlicher Basis durch Verordnung von allen österreichischen Bundesländern eingeführt. Rechtsgrundlage sind die jeweiligen Landesgesetze.

Mit der Veröffentlichung der Produktnorm EN 16034 (Türen, Tore und Fenster) am 10.06.2016 im Amtsblatt der EU können ab 01.11.2016 Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüsse CE-gekennzeichnet werden. Innerhalb einer dreijährigen Übergangsfrist können bis 01.11.2019 Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüsse entweder ÜA- oder CE-gekennzeichnet werden. Nach der Übergangsfrist ist nur mehr eine CE-Kennzeichnung möglich.

Seit 01.01.2014 dürfen in Österreich nur noch Brandschutzelemente mit gültigem ÜA Einbauzeichen in den Verkehrt gebracht werden. Dies muss vom Konsumenten nicht gesondert gefordert werden.

OIB Österreichisches Institut für Bautechnik
https://www.oib.or.at
(Zuständig für Baustoffliste)

IBS Institut für Brandschutztechnik und Sicherheitsforschung
http://www.ibs-austria.at/
(Zuständig für Marktüberwachung)