CE-Kennzeichnung

Geprüfte Qualität

Mit dem CE-Kennzeichen wird ein europäisches Signal gesetzt. So gekennzeichnete Produkte entsprechen den EU-Richtlinien, sind gebrauchstauglich und für den freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union zugelassen. Von den einzelnen Herstellern selbständig angebracht, nimmt das CE-Kennzeichen die Produzenten in die Pflicht, denn es darf nicht willkürlich verwendet werden.

Bei Bauprodukten sind die Produkteigenschaften nachzuweisen; sie müssen von anerkannten Prüfanstalten bestätigt, und von den Herstellern selbst permanent überwacht werden. Selbstverständlich geht es dabei vor allem um Sicherheitsaspekte wie der Fähigkeit, Windlasten zu ertragen und den ausreichenden Schutz gegen Schlagregen zu bieten. Weil der Markt zurecht vermehrt vernünftigen Umgang mit Energie fordert, haben CE-gekennzeichnete Bauprodukte auch hinsichtlich ihrer Wärmedämmeigenschaften und ihrer Luftdurchlässigkeit definierte Werte aufzuweisen.

Um die Qualität der CE-Kennzeichnung bei Außentüren zu untermauern, muss die Plakette in Österreich mit einer beigefügten Konformitätserklärung hinterlegt sein. Das ist nationales Recht und nach der ÖE Baustoffliste in dieser Art verpflichtend. Die EU-Bauproduktenverordnung sieht seit Mitte 2013 vor, dass es zu Außentüren entsprechende Leistungserklärungen gibt. Diese Vorschriften sind Grundlage für die verpflichtende CE-Kennzeichnung und sind eine Bringschuld jener Unternehmen, die die Produkte in den europäischen Warenverkehr bringen.

CE-Kennzeichnung ab 2019

Mit 1. November 2019 müssen Außenüren nach EN 16034 eine CE-Kennzeichnung aufweisen; Produkte für den Feuer- und Rauchschutz sind somit gesetzlich verpflichtend so zu etikettieren. Das nun schon seit vielen Jahren bekannte Bild-Symbol „CE“ signalisiert lediglich die „Freiverkehrsfähigkeit in der EU“ - nicht mehr und nicht weniger. Die „CE“-Vignette ist kein Prüfsiegel. Welchen Anforderungen die einzelne  genormte Brandschutztüre entspricht, muss in der „Leistungserklärung“ definiert und dokumentiert sein, gedruckt oder in einem elektronischen Datensatz dem Produkt beigefügt.

Die Europäische Union erstellt klare Vorgaben, und ermöglicht so die Produktion vieler verschiedener Feuerschutztüren. Was dafür genau festgelegt ist, lässt sich in der ÖNORM EN 13501-2 (Ausgabe 2016) nachlesen.

Weiterführender Links:

Dana (CE Infos vom Türenhersteller)
OIB Österreichisches Institut für Bautechnik (Zuständig für Baustoffliste)
IBS Institut für Brandschutztechnik und Sicherheitsforschung (Zuständig für Marktüberwachung)